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1 Studienbuch SportAusgabe und Aufgaben des Studienbuchs Das Studienbuch wird am O-Phasentag ausgegeben bzw. muss zu Beginn des ersten Semesters im Sportsekretariat bei Frau Herrmann abgeholt werden. Es enthält zu jedem Bachelor- und Master-Lehramtsstudiengang im Fach Sport eine Auflistung aller Module mit den einzelnen Lehrveranstaltungen sowie den Studien- und Prüfungsleistungen. Es dient zum einen der individuellen Studieninformation und zum anderen der Dokumentation der besuchten Lehrveranstaltungen und erfolgreich absolvierten Prüfungsleistungen. Dazu ist jeweils der/die Lehrende bzw. PrüferIn bzw. im Falle von Lehrbeauftragten der/die ModulkoordinatorIn bzw. FachleiterIn in den Sprechzeiten aufzusuchen, damit diese(r) die jeweils erbrachte Leistung unterschreiben kann. Teilnahmescheine werden nur noch im Zusammenhang mit Zusatzqualifikationen, die keine Relevanz für das Studienbuch haben, ausgestellt. Die Eintragung der nachgewiesenen Sporttauglichkeit für das Sportstudium an der TU Dortmund (nach den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention), des vorgelegten Erste-Hilfe-Scheins sowie des DLRG-Rettungsschwimmabzeichens Silber und des „Ordnungsgemäßen Studiums“ kann von jedem Lehrenden sowie von Frau Herrmann (Sportsekretariat) vorgenommen werden. „Freischaltung“ des Studienbuchs Damit das Studienbuch „freigeschaltet“ werden kann, d.h. die o.g. Unterschriften von den Lehrenden bzw. PrüferInnen geleistet werden können, sind Frau Herrmann (Sportsekretariat) vor Beginn des Studiums folgende Unterlagen vorzulegen:
Wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Studienbuch
Teilnahmescheine oder BOSS-Auszüge finden keine Berücksichtigung! Spezielle Hinweise zum WS 2021/22:
Sollten einzelne Nachweise bereits bei der Eignungsprüfung der TU Dortmund abgegeben worden sein, müssen Sie nicht hinzugefügt werden!
2 Elektronische Dokumentation der Prüfungsleistungen im BOSSAlle erbrachten Prüfungsleistungen (aber nicht die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen) müssen von den PrüferInnen elektronisch im BOSS (Bologna Online Study Service) eingetragen werden. Sollten Prüfungsergebnisse im BOSS und im Studienbuch fehlen, dann ist auf jeden Fall der/die PrüferIn zu bitten, diese nachzutragen. Besonderheit im Fach Sport: Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums Ist das Studienbuch Sport (siehe Kapitel 1) komplett ausgefüllt und sind alle Studien- und Prüfungsleistungen durch Unterschrift der betroffenen Lehrenden bzw. PrüferInnen bestätigt, wird jeweils am Ende des Bachelor- und Masterstudiums das „Ordnungsgemäße Studium im Fach Sport“ durch Unterschrift eines beliebigen Lehrenden bescheinigt. Dies ist den MitarbeiterInnen der Prüfungsverwaltung (Team 5) auf jeden Fall vorzulegen, da nur diese das „ordnungsgemäße Studium“ im BOSS eintragen können. Erst danach gilt das Sportstudium formal als abgeschlossen (siehe Kapitel 3). 3 Beantragung des Bachelor-ZeugnissesDer Abschluss des Bachelorstudiums wird durch ein Zeugnis, eine Urkunde, das Transcript of Records und ein Diploma Supplement dokumentiert. Das Diploma Supplement gibt Auskunft über die Art, Inhalte und das Qualifikationsniveau des Studienganges und der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Das Transcript of Records beinhaltet eine Auflistung der Studienmodule mit allen Prüfungsergebnissen des erfolgreich abgelegten Studienganges. Mit der Urkunde wird die Verleihung des Bachelorgrades dokumentiert. Die Dokumente werden automatisch vom Team 5 der Prüfungsverwaltung erstellt, sobald das Bachelor-Studium komplett abgeschlossen ist, d.h. wenn
Mit dem Bachelor-Zeugnis kann die Einschreibung in den entsprechenden Lehramts-Masterstudiengang an der TU Dortmund erfolgen (vgl. Kapitel 5). Es ist aber auch eine Bewerbung für einen Master-Studiengang an einer anderen Universität möglich. Da die Bachelor-Studiengänge an den einzelnen Standorten jedoch unterschiedlich aufgebaut sind, muss im Vorfeld unbedingt Kontakt mit dem/der AnsprechpartnerIn der gewünschten Universität zwecks Anerkennung des Bachelor-Abschlusses oder einzelner Studien- und Prüfungsleistungen aufgenommen werden!
1 MastereinschreibungNach Abschluss des kompletten Bachelorstudiums (Voraussetzungen siehe Kapitel 3) müssen Studierende der TU Dortmund bis spätestens zum 15.05. (Sommersemester) bzw. 15.11. (Wintersemester) die Änderung ihres Studiums von Bachelor auf Master vollzogen haben. Dazu ist folgendes Procedere zu berücksichtigen:
Hinweis: Das Master-Studium besteht in allen Lehrämtern aus dem Studium der beiden bzw. drei Unterrichtsfächer sowie der Bildungswissenschaft. Bislang gibt es keine Zulassungsbeschränkungen für die Lehramts-Master-Studiengänge (d.h. keinen Orts-NC). Für alle Studierende ist eine aktive Teilnahme an Masterseminaren nur mit einem Bachelorabschluss möglich. 2 Beantragung des Master-Zeugnisses und NotenberechnungZum Abschluss des Masterstudiums wird wie beim Bachelorabschluss ein Zeugnis, eine Urkunde, das Transcript of Records und das Diploma Supplement ausgehändigt (vgl. Kapitel 3). Voraussetzung für die Ausstellung der Dokumente ist wie im Bachelor der vollständige Abschluss des Masterstudiums, d.h.
Ist Ihnen das Studieren in Dortmund zum Alltag geworden? Haben Sie mal wieder richtig Lust auf etwas Neues? Auf etwas Spannendes? Möchten Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse erweitern? Oder möchten Sie neue Leute aus anderen Ländern und Kulturen kennen lernen, eine neue Umgebung und neue Seiten an sich entdecken? Kurz und knapp: Einfach mal raus aus dem Ruhrpott und einen Sturz in ein neues Abenteuer wagen? Dann sind Sie hier genau richtig! Das Sportinstitut bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Akademischen Auslandsamt (AAA) der TU Dortmund die Möglichkeit, im Rahmen des EU-Programmes ERASMUS+/ERASMUS ein oder zwei Semester (3 bis maximal 12 Monate) an einer europäischen Universität zu studieren.
Erasmus Programm1.1 Ziele und LeistungenDas EU-Programm ERASMUS+/ERASMUS dient dem internationalen Austausch von Studierenden und ist das größte Mobilitätsprogramm der TU Dortmund. Es basiert auf Verträgen (sog. „Inter-Institutional Agreements“), die einzelne Fakultäten oder Fächer der TU mit einer Partnereinrichtung an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben. Folgende Leistungen werden von diesem Programm erbracht:
Das Akademische Auslandsamt der TU Dortmund bietet unter: http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Dortmunder_Studierende/Studium_im_Ausland/index.html eine Vielzahl an Informationen zum Studium im Ausland. Wesentliche Aspekte sind in der lesenswerten Informationsbroschüre „Mit Erasmus ins Ausland“ zusammengefasst: http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Downloads/index.html#outgoings 1.2 PartneruniversitÄten des SportinstitutsDie aktuellen Partneruniversitäten des Dortmunder Sportinstituts sind die Universität Nanterre La Defense in PARIS, die Karls-Universität in PRAG sowie die Universität TURIN.
Wichtiger Hinweis: 1.3 BewerbungsverfahrenAls Bewerber(in) muss man an der TU Dortmund voll immatrikuliert sein und das erste Studienjahr im Bachelor abgeschlossen haben. Es empfiehlt sich, etwa ein Jahr vor dem möglichen Auslandsaufenthalt Informationen über die ERASMUS-Partneruniversitäten und das Bewerbungsverfahren einzuholen. Das Verfahren zur Auswahl der Studierenden wird von den einzelnen Fächern festgelegt und kann bei den jeweiligen ERASMUS-Fakultäts - bzw. Fachkoordinator(inn)en erfragt werden (im Fach Sport: Jürgen Swoboda). Nach der Auswahl muss von den Studierenden das Online-Grant Agreement der TU Dortmund ausgefüllt, online abgesendet, ausgedruckt und von dem/der ERASMUS-Fakultäts- bzw. Fachkoordinator(in) unterschrieben und an das Referat Internationales geschickt werden Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren findet man auf der Homepage des Akademischen Auslandsamtes (AAA) unter:
Wichtig: Das ist noch nicht die Anmeldung bei der Gasthochschule! Hierzu müssen die aktuellen Formulare auf der Homepage der Gasthochschule herunter geladen werden. 1.4 Anerkennung von Studienleistungen und weitere TippsVor dem Studienaufenthalt wird ein Studienplan (sog. „Learning Agreement“) mit dem/der Fakultäts- bzw. Fachkoordinator(in) vereinbart. Dieser bereitet die Anerkennung der im Ausland erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen vor. Im Learning Agreement werden die Lehrveranstaltungen und Kurse eingetragen, die an der TU Dortmund anerkannt werden. Es ist vom Studierenden und dem/der Fakultäts- bzw. Fachkoordinator(in) zu unterschreiben. Eine Unterschrift aus dem Referat Internationales ist nicht erforderlich! Es wird lediglich ein Scan des vollständigen Learning Agreements per Email gesendet an: erasmus-outgoings@verwaltung.tu-dortmund.de Die zweite Seite „Changes to the original agreement“ kann bei Änderungen innerhalb der ersten vier bis sieben Wochen nach Ankunft in der Gasthochschule ausgefüllt und dann wieder als Scan an das Referat Internationales der TU Dortmund geschickt werden. Zum Abschluss des Studienaufenthaltes erhält man von der Gasthochschule ein sog. „Transcript of Record“, das die tatsächlich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen dokumentiert. Sollten Studierende weniger als 15 ECTS-Punkte auf ihrem „Transcript of Records“ nachweisen, so müssen sie eine schriftliche Begründung über die Fakultät beim Referat Internationales einreichen. Zur Anerkennung dieser Leistungen für das Studium an der TU Dortmund ist wiederum der/die ERASMUS-Fakultätskoordinator/-in aufzusuchen. Für die weitere Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes ist die Checkliste (http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Downloads/) des AAA der TU Dortmund ausgesprochen hilfreich:
Nach dem Aufenthalt:
Hinweis: Wenn nicht alle Unterlagen vollständig und fristgerecht beim Referat Internationales eingereicht werden, muss die gesamte Förderung zurückgezahlt werden (Fristen siehe Checkliste)! Weitere Informationen unter: http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Dortmunder_Studierende/Bevor_Sie_ins_Ausland_gehen/index.html 1.5 FinanzierungsmöglichkeitenERASMUS-Förderung Auslands-BAFöG Stipendien Hinweis: An der Gasthochschule fallen keine Studiengebühren an! Studierende, die ein Auslandsstipendium von anderer Stelle erhalten (z.B. Studienstiftung) können diesen Vorzug des ERASMUS-Programmes ebenfalls nutzen. 1.6 ErfahrungsberichteEs folgen Erfahrungsberichte von Sportstudierenden, die im Rahmen des ERASMUS-Programmes an den Partneruniversitäten des Faches Sport oder der Erziehungswissenschaft studiert haben:
Weitere Erfahrungsberichte von Studierenden anderer Fächer können hier nachgelesen werden: http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Dortmunder_Studierende/Erfahrungsberichte/ERASMUS_Erfahrungsberichte/index.html 2 Weitere Austauschprogramme der TU DortmundDie TU Dortmund verfügt neben den Kooperationen im Rahmen des ERASMUS-Programmes über weitere Partnerschaften mit zahlreichen anderen Hochschulen aus der ganzen Welt wie z.B. Australien, Botswana, Kanada, Südafrika, USA sowie verschiedenen lateinamerikanischen und asiatischen Länder. Diese Partnerschaften sind in unterschiedliche Austauschprogramme eingebettet und erleichtern den Studienaufenthalt im Ausland. Allerdings bieten nicht alle Partneruniversitäten das Fach Sport an. Hierfür muss jede(r) Interessent(in) selbst recherchieren. Erste Hinweise zum Einstieg siehe unter http://www.aaa.tu-dortmund.de/cms/de/Dortmunder_Studierende/Studium_im_Ausland/Austauschprogramme_der_TU/index.html Zudem besteht die Möglichkeit, Praktika im Ausland zu absolvieren. Ausschreibungen werden auf der Homepage des Akademischen Auslandsamtes unter „Dortmunder Studierende“ ( Praktikum im Ausland ), sowie im monatlich erscheinenden „AAA-Info“ veröffentlicht. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich in einem sog. „Praktikumsverteiler“ aufnehmen zu lassen (Ansprechpartnerin: Laura Hope, siehe unten). 3 KontakteAnsprechpartner für spezielle Informationen zum Sportstudium im Ausland:
Ansprechpartnerin des Akademischen Auslandsamtes der TU Dortmund für grundsätzliche Informationen zu einem Studium oder Praktikum im Ausland, inklusive Bewerbungsmodalitäten und Finanzierungsmöglichkeiten:
4 Nützliche WebadressenERASMUS an der TU Dortmund - Referat Internationales: www.aaa.tu-dortmund.de Informationen zum Auslandsbafög: www.auslandsbafoeg.de ERASMUS - Deutscher Akademischer Austausch Dienst: eu.daad.de/erasmus/de/ ERASMUS Student Network Dortmund (ESN): www.facebook.com/esn.dortmund
1 Studienfach-/Studiengangwechsel innerhalb der TU DortmundStudierende, die bereits an der TU Dortmund studieren und ihren Studiengang oder/und das Studienfach wechseln wollen, können sich für einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben. Als Voraussetzung müssen anrechenbare Studienleistungen von mindestens einem Semester für das Studienfach anerkannt werden. Die Anerkennung wird von dem/der jeweiligen StudienfachberaterIn bzw. dem zuständigen Prüfungsausschuss vorgenommen. Bei mehreren Fächern sind die Unterschriften und Stempel aller beteiligten Prüfungsausschüsse einzuholen. Die erforderliche Anrechnungsbescheinigung ist Teil des Antrages auf Änderung des Studienganges. Dieser Antrag ist bei zulassungsfreien Studiengängen oder Studienfächern nach Erhalt der Anrechnungsbescheinigung bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn an das Studierendensekretariat der TU Dortmund zu stellen und findet sich unter: Hinweise:
Bei einem Studiengang bzw. Studienfach mit einer Zulassungsbeschränkung auf höhere Fachsemester muss bis zum 15.09 (WS) bzw. 15.03. (SS) eine Bewerbung erfolgen. Der entsprechende Papierantrag „Zulassung für ein höheres Fachsemester“ sowie weitere Informationen zum Verfahren finden sich unter: Bei einem Wechsel vom Bachelor- in den Master-Lehramts-Studiengang innerhalb der TU Dortmund sind der Antrag auf Änderung des Studiums zusammen mit der Bescheinigung über den bestandenen Bachelorabschluss im Studierendensekretariat einzureichen. Weitere Informationen zum Einstieg in den Master finden sich unter: Die endgültige Änderung des Studiums kann in allen Fällen erst dann durchgeführt werden, wenn der für die Rückmeldung bzw. Änderung notwendige Betrag der Matrikelnummer des/der AntragstellerIn zu gebucht werden kann. Ist noch keine Zahlung eingegangen, kann der Antrag auch nicht bearbeitet werden. 2 Hochschulwechsel an die TU DortmundStudierende, die an einer anderen Hochschule studieren oder studiert haben, können sich unter Umständen für einen Studienplatz im höheren Fachsemester an der TU Dortmund bewerben. Voraussetzung hierfür ist, dass anrechenbare Studienleistungen von mindestens einem Semester für das Studienfach anerkannt werden. Die Anerkennung wird von dem/der jeweiligen StudienfachberaterIn bzw. dem zuständigen Prüfungsausschuss als formale Einzelfallprüfung vorgenommen. Über das Ergebnis kann vorweg keine Aussage getroffen werden. Wichtig ist, möglichst aussagekräftige Unterlagen (Veranstaltungskommentare, Skripte, Prüfungsanforderungen etc.) und natürlich Bescheinigungen der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen vorzulegen. Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist auf einem Vordruck vorzunehmen, der unter folgender Adresse heruntergeladen werden kann: Das ausgefüllte Einstufungsformular ist Teil der üblichen Unterlagen zur Einschreibung in den gewählten Studiengang. Die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang im höheren Fachsemester muss bis zum letzten Freitag vor Vorlesungsbeginn online über folgende Internetseite der TU Dortmund erfolgen: Hinweis: Bei Studiengängen bzw. Studienfächern mit einer Zulassungsbeschränkung auf höhere Fachsemester muss bis zum 15.09 (WS) bzw. 15.03. (SS) eine Bewerbung erfolgen. Der entsprechende Papierantrag „Zulassung für ein höheres Fachsemester“ sowie weitere Informationen zum Verfahren finden sich unter: Hochschulwechsler, die an der TU Dortmund einen Masterstudiengang in dem Modellversuch „Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung“ beginnen möchten, müssen beim Studierendensekretariat einen speziellen Antrag einreichen. Dabei ist zu beachten, dass die Einzelfallprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, da neben den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen weitere Voraussetzungen nach der Prüfungsordnung oder den Fächerspezifischen Bestimmungen zu prüfen sind. Der Antrag findet sich unter: Alle Informationen dieser Seite finden sich auch in dem folgenden Flyer:
3 Zusatz: ZweithörerStudierende, die an einer anderen Hochschule als Ersthörer immatrikuliert sind, können auf Antrag an der TU Dortmund als Zweithörer zugelassen werden. Man unterscheidet:
Weitere Informationen zur Einschreibung bzw. Zulassung sowie zur Höhe des Zweithörerbetrages finden sich unter: 4 Weitere Informationen und Kontakt
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